Fußballfans sind keine Verbrecher – Eigenverantwortlichkeit stärken & Sicherheit erhöhen

Der technische Fortschritt macht nicht Halt am Stadiontor. Als Stadionbesucher tauscht man Trikot und Schal gegen seine Bürgerrechte. Ein Zustand, welcher nicht weiter einfach so hingenommen werden kann. Zum Schutz der Bürger- und Fanrechte lehnen wir Maßnahmen, welche die Fankultur und die Privatsphäre der Besucher übermäßig beschränken ab. Darunter fallen eine flächendeckende, personenbezogene Videoüberwachung im Stadion und auf dem Weg dorthin und zurück, grundsätzliche Alkoholverbote, Stehplatzverbote, Materialverbote (Choreographien, Fahnen, Megafone, Trommeln etc.), den Einsatz von Nacktkontrollen, pauschale Meldeauflagen und Stadtverbote sowie der Einsatz von V-Männern in Fußballszenen. Zu dem lehnen wir das undifferenzierte Verbot von Spruchbändern als Einschränkung der Meinungsfreiheit ab. Wir appellieren an die Vereine und Sicherheitsbehörden auf eine Reduzierung des Gästekontingentes bei „Sicherheitsspielen“ zu verzichten und der Gastmannschaft die nach DFL-Regularien zustehenden 10% der Zuschauertickets zu überlassen.

Um Sicherheit zu gewährleisten, setzen wir auf Dialog zwischen Fans, Vereinen, Behörden auf Augenhöhe. Wir sehen im Dialog den Schlüssel Vorurteile und Probleme abzubauen und gemeinsam friedliche Lösungen für den Fußball zu finden. Im Zuge dessen müssen die Gespräche über die Möglichkeit das Nutzen von Pyrotechnik wiederaufgenommen werden. Wir sprechen uns für ein erneutes Pilotprojekt nach dem sogenannten „Chemnitzer Weges/Modelles“ aus. Dies beinhaltet das friedliche abbrennen von Pyrotechnik, in einem abgegrenzten und zuvor angemeldeten Bereich, durch geschultes Personal. Explizit ausgenommen sind hiervon nicht-löschbare Pyrotechnik und Knallkörper, die unter das Sprengstoffgesetz fällt.

Gleichzeitig appellieren wir an die Fußballfans friedlich und den demokratischen Grundsätzen entsprechend ihr Fan sein auszuleben. Neben dem Dialog setzen wir auf einen Selbstreinigungsprozess innerhalb der Fankurven, sowie auf verstärkte Präventionsarbeit. Dies beinhaltet u.a. die Stärkung und umfassende Finanzierung der Fanprojekte. Hierbei ist es von entscheidender Bedeutung, dass falls nicht geschehen, die vollständige Förderung durch DFL/DFB durch einen entsprechenden Eigenbetrag durch Kommune und Land sichergestellt wird.

Für straffällig gewordene Stadionbesucher und Fans sind Stadionverbote legitime Mittel der Gewaltprävention. Allerdings wird die Maßnahme viel zu häufig auf Verdacht ausgesprochen. Zur Lösung soll die Stadionverbotsanhörungskomission (SVAK) von einem empfehlenden Gremium zu einem unabhängigen Schiedsgericht bei jedem Fußballverein der ersten vier Ligen in Deutschland weiterentwickelt werden. Die SVAK soll zukünftig, nach der Möglichkeit der Anhörung eines Betroffenen, bindende Entscheidungen treffen. Sie setzt sich ausfolgenden Personen zusammen:

• Sicherheitsbeauftragten des Vereins

• Stadionverbotsbeauftragten des Vereins/Geschäftsführer des Vereins

• Fanbeauftragen des Vereins

• Vertreter des örtlichen Fanprojektes

• Vertreter aus dem Bereich der Jugendhilfe

Während des Spieltages soll für die Betreuung der Gästefans auch der Gastverein mit in die Verantwortung genommen werden. Das bedeutet beispielsweise den Einsatz von eigenen Ordnern und die Teilnahme an Sicherheitsbesprechungen von Vereinsvertreten. Das Hausrecht bleibt bei der Heimmannschaft.

Die Gewalttäterdatei Sport ist ersatzlos abzuschaffen. Sie dient als Mittel gegen Fußballfans und nimmt auch Personen auf, welche zur falschen Zeit am falschen Ort waren, sowie Personen deren Verfahren eingestellt und für unschuldig erklärt wurden. Des Weiteren werden die Betroffenen über einen Eintrag in die Datenbank nicht informiert. Zudem ist ihre Rechtsmäßigkeit umstritten.

Des Weiteren lehnen wir das Führen von örtlichen, (sogenannten) SKB-Datenbanken kategorisch ab. Diese gehen je nach Bundesland im Sammeln der Daten über den Umfang der Datei „Gewalttäter Sport“ hinaus. Die Rechtmäßigkeit der Datenbanken ist stark umstritten. Zuletzt hat der Datenschutzbeauftragte der Stadt Hamburg eine solche örtliche Datenbank mit über 2000 Datensätzen verboten.

Eine Reduzierung der eingesetzten Polizeibeamten bei Fußballspielen nach dem Vorbild von NRW halten wir für zielführend, um die Sicherheit zu erhöhen und die Polizei gleichzeitig zu entlasten. Deeskalierende und kommunikative Polizeistrategien, insbesondere auch bei Auswärtsfahrten, sind die Grundlage für einen friedlichen. Korrespondierend dazu, ist in der Polizeiausbildung zusätzlich die Vermittlung von grundlegenden Fakten über Fangruppen und ihre typischen Verhaltensweisen aufzunehmen. Eine Reduzierung der Polizeibeamten bei Fußballspielen darf nicht zu einer Ausweitung von juristischen Auseinandersetzungen mit Fuballbezug z.B. Meldeauflagen, Stadtverbote führen. Wir halten die in Rechnungstellung von Polizeieinsätzen bei Risikospielen wie es in Bremen praktiziert wird für äußerst kritikwürdig. Die Garantie der öffentlichen Sicherheit ist eine staatliche Pflichtaufgabe und sollte nicht an Private ausgelagert werden. Die Vereine beteiligen sich derzeit durch die Finanzierung und den Einsatz von Ordnern und dem Zahlen von Steuern an der Gewährleistung und Finanzierung der öffentlichen Sicherheit.