JuLis begrüßen Verfassungsüberprüfung von CDU-Gesetz

Berlin. „Heilmann untergräbt nicht nur die Grenzen des Grundgesetzes, er untergräbt auch die Freiheiten der Menschen und das freie Lebensgefühl eines jeden Einzelnen unter uns”, betonte der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen (JuLis), <strong>David JAHN</strong>, schon im vergangenen April. Dass der Berliner Senat dieser Ansicht folgt und das „Volksbegehren für Videoaufklärung und Datenschutz” dem Verfassungsgerichtshof vorlegt, ist aus Sicht der JuLis nur folgerichtig.

Dazu erklärt JAHN:

„Ich begrüße die Entscheidung des Senats ausdrücklich. Ein Gesetz, welches jedes Maß und jede Verhältnismäßigkeit vermissen lässt, kann nicht im Sinne unseres Grundgesetzes sein. Und dass es darüber hinaus auch noch unter dem Denkmantel des Datenschutzes steht ist an Zynismus nicht mehr zu überbieten.”

Konkret kritisieren die JuLis vor allem das massenhafte Erheben und Speichern von Video- und Tonaufnahmen. Ohne Not und ohne jegliche Aussicht auf Erfolg sollen Unmengen an Daten erhoben werden, die schon aufgrund der unfassbar großen Menge nicht verarbeitet werden können.

JAHN weiter:

“Als Ex-Justizsenator sollte sich Heilmann schämen, dass er eine solche Datenkrake ins Leben gerufen hat. Zurecht habe ich deswegen schon im April diesen Jahres den Berliner Senat aufgefordert, das Vorhaben dem Berliner Verfassungsgerichtshof zur rechtlichen Prüfung zu übergeben. Für mich ist ganz klar: diesen nächsten Schritt in Richtung Orwells 1984 dürfen wir Heilmann und seiner CDU nicht durchgehen lassen.”

Heilmann, Buschkowsky und andere versuchen mithilfe des Volksbegehrens den Menschen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln, ohne dass jedoch ein Mehr an Sicherheit auf diese Art und Weise jemals zu erreichen wäre. Aus Sicht der JuLis verhindert Videoüberwachung keine einzige Straftat. Sie dient lediglich dazu sich vor den wahren Problemen dieser Stadt wegzuducken und die offensichtlichen Lösungsansätze zu vermeiden: Eine personell wie materiell besser ausgestattete Polizei, die vor Ort präsent und handlungsfähig ist.

JAHN abschließend:

„‚Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren’ heißt es in einem viel zitierten Satz von Benjamin Franklin. Statt ernsthaft für die Sicherheit aktiv zu werden, sollen nun mit alten Mitteln aus der Mottenkiste der CDU die Gesamtbevölkerung unter Generalverdacht gestellt, die Menschen mit einer Scheinlösung in die Irre geführt und die Freiheitsrechte einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers untergraben werden. Ich hoffe, dass der Verfassungsgerichtshof diesem Spuk ein Ende setzt.”