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Transparenzbekanntmachung

Großflächenkampagne 2026

Diese Transparenzbekanntmachung enthält die Informationen zur politischen Großflächenkampagne der Jungen Liberalen Berlin gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung.

Sponsor

Junge Liberale Berlin

c/o FDP Landesverband Berlin Reinhardtstraße 14 10117 Berlin Deutschland

E-Mail: kontakt@julis-berlin.de

Die Junge Liberale Berlin sind Sponsor der politischen Anzeigen und veranlassen die Durchführung der Großflächenkampagne.

Finanzierung und zahlende Stelle

Die zahlende Stelle ist mit dem Sponsor identisch.

Herkunft der Mittel: private Quellenausschließlich mit Ursprung innerhalb der Europäischen Union.

Die Großflächenkampagne wird von den Jungen Liberalen Berlin finanziert.

Die für die Kampagne eingesetzten Mittel stammen aus privaten Quellen innerhalb der Europäischen Union. Für die Kampagne werden keine Mittel aus Staaten außerhalb der Europäischen Union verwendet.

Veröffentlichungszeitraum

Die politischen Anzeigen werden im Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 21.09.2026 veröffentlicht. Werbeform: Großflächen / Plakate.

Die konkreten Schaltungszeiträume können sich je nach Werbestandort unterscheiden und ergeben sich aus den jeweiligen verbindlichen Buchungen.

Umfang und Kosten der Kampagne

Die politischen Anzeigen werden auf Großflächen im Land Berlin veröffentlicht.

Aggregierter Betrag für die gesamte Werbekampagne: 8.000,00 € brutto
Stand der Kostenangabe: 15.07.2026

Gesamtwert der sonstigen Leistungen (Sachleistungen): keine

Der Betrag umfasst die aufgrund verbindlicher Buchungen von den beteiligten politischen Werbedienstleistern in Rechnung gestellten, budgetierten oder berechneten Bruttobeträge. Hierzu zählen insbesondere:

  • die Buchung und Bereitstellung der Werbeflächen
  • der Druck der Werbemittel
  • die Anbringung der Werbemittel
  • die Entfernung der Werbemittel

Diese Leistungen sind erfasst, soweit sie Bestandteil der jeweiligen Aufträge sind.

Für einzelne politische Anzeigen, Motive oder Werbestandorte werden keine gesonderten Beträge in Rechnung gestellt, budgetiert oder berechnet. Daher wird der aggregierte Gesamtbetrag der gesamten Großflächenkampagne ausgewiesen.

Die Berechnung erfolgt durch Addition der Bruttobeträge sämtlicher verbindlich beauftragter politischer Werbedienstleistungen. Die Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Der Gesamtbetrag wird aktualisiert, sobald weitere verbindliche Buchungen, Rechnungen oder sonstige abrechenbare Leistungen hinzukommen.

Zusammenhang mit einer Wahl

Die politischen Anzeigen stehen in einem klaren und wesentlichen Zusammenhang mit:

  • der Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin und
  • den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen der Berliner Bezirke

am 20. September 2026.

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus findet auf regionaler Ebene im Land Berlin statt. Die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen finden auf lokaler Ebene in den Berliner Bezirken statt.

Ebene der Wahl: regional, lokal.

Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den Wahlen im Zusammenhang mit der politischen Anzeige

Targeting und personenbezogene Daten

Für die Veröffentlichung der Großflächenplakate werden keine Targeting- oder Anzeigenauslieferungstechniken verwendet, die auf der Verarbeitung personenbezogener Daten beruhen.

Die Auswahl der Werbestandorte stellt keine personenbezogene Zielgruppenausrichtung dar.

Möglicherweise nicht konforme politische Anzeigen melden

Möglicherweise nicht mit der Verordnung (EU) 2024/900 vereinbare politische Anzeigen können kostenlos über den unten genannten Meldeweg gemeldet werden.

Eine Meldung sollte nach Möglichkeit folgende Angaben enthalten:

  • eine Beschreibung oder eindeutige Identifizierung der betroffenen Anzeige,
  • eine Begründung, weshalb die Anzeige möglicherweise nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht,
  • den Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Organisation.

Meldeweg: pressesprecher@julis-berlin.de

Rechtsbehelfe

Wir bestätigen den Eingang einer Meldung und teilen das Ergebnis der Prüfung mit. Meldungen werden nicht automatisiert bearbeitet.

Unabhängig davon kann eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Behörde eingelegt werden (Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/900). Der Rechtsweg bleibt unberührt.

Frühere Unterbrechungen oder Einstellungen

Eine frühere Veröffentlichung der betroffenen politischen Anzeigen oder einer früheren Version wurde nicht wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt.


Letzte Aktualisierung: 05.08.2026
Maschinenlesbare Fassung (JSON)

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